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Von Gutmenschen und Political Correctness
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astarte
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Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46488

Beitrag(#2300123) Verfasst am: 19.09.2023, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Was sie gemeinsam haben, sind Zuschauer, die genau wissen, was sie sehen.

Du meinst sowas wie...

fwo hat folgendes geschrieben:
So sehe ich auf diesem Video, dass sie vor seinem "Sprung" leicht in die Kniee geht und auf dem Höhepunkt seines "Sprunges" auf den Zehenspitzen ist.
Das heißt, dass sie mit ihrem Oberkörper eine kraftvolle Bewegung nach oben ausführt, die sie vor dem angeblichen Sprung bereits einleitet.

Frage

Siehst Du das in dem verlinkten Video jetzt immer noch? Lachen

Wäre es nur ein "Freudenkuss" gewesen, hätte er den auch einigen von den alten, weißen Säcken neben sich geben können. Da hätte er seine Emotionen nicht unterdrücken müssen bis Hermosa endlich vor ihm steht. Warum hat er das bloß nicht, wenn der Kuss doch so absolut nichts Sexuelles hatte? Frage an die Fußballfans, ich bin keiner: Küssen sich beim Fußball eigentlich viele männliche Spieler und Zuschauer gegenseitig auf den Mund, wenn ein Tor fällt? Fußball soll doch so ein emotionsgeladener Sport sein, wie wir hier auch sehen können, da kommt sowas bestimmt des Öfteren vor?

Vielleicht denkt fwo, die Spanier sind halt gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht...


MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:

..
Was mich an der Geschichte noch mehr ankotzt als so ein Arschlochverhalten, ist, daß man in diesem Fall mal eine sexuelle Belästigung sogar auf Video hat und sich dennoch wieder mal genügend Männer(!) finden, die das wieder schönreden, mit einer Prävention vor dem Aussterben des spanischen Volkes und mit Laien-Bewegungsanalysen mithilfe von Standbildern, anstatt daß sie einfach mal einer belästigten Frau glauben schenken. Und was wird geschehen, wenn der Richter Rubiales schuldig sprechen sollte? Dann sind wieder alle Richter unterhalb des Verfassungsgerichts inkompetent, oder? Letztlich möchten alte, weiße Männer damit doch nur sagen: Das Püppi soll sich doch nicht so anstellen, ich find's okay. Nur ist das eben nicht okay, und Rubiales Rauswurf zeigt, daß auch in Spanien hoffentlich ein Wechsel der Mentalität zu sexueller Belästigung eingeleitet wurde. Wenn alte, weiße Männer den Wechsel nicht mögen, ja nun, ist dann halt nicht mehr ihre Zukunft.

Sehe ich ebenso. Aber ich glaub noch nicht recht an nen Wechsel.
_________________
Tja
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#2300125) Verfasst am: 19.09.2023, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Das sind nämlich gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht. zwinkern

Nein, das war nicht der entscheidende Unterschied im Kontext. Nächster Versuch.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25914
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2300127) Verfasst am: 19.09.2023, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Das sind nämlich gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht. zwinkern

Nein, das war nicht der entscheidende Unterschied im Kontext. Nächster Versuch.

Lachen
Bei meinem sonst sehr sparsamen Umgang mit smileys könnte es aber auch sein, dass das nicht so ganz ernst gemeint war.

Irgendwie habt Ihr doch doch so ein bisschen die Angewohnheit, jeden, der nicht in allen Chören inbrünstig mitsingt oder gar mal etwas anderes intoniert, gleich für unmoralisch und auch dumm zu halten.

EDIT:RS
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).


Zuletzt bearbeitet von fwo am 19.09.2023, 17:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2300131) Verfasst am: 19.09.2023, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Der Sprung gleicht aber genau dem Sprung der Mutter, die ihren Sohn anspringt, nachdem er das Spiel gewonnen hat.
Es ist der gleiche Freudentaumel und Anerkennung und hat nichts von Vergewaltigung oder öffentlicher Herabwürdigng.


Aha, das persönliche Verhältnis zwischen den beteiligten Personen, Mutter/Kind und Rubiales/Hermoso ist also das Gleiche.
Und was soll nun das Wort "Vergewaltigung" hier?

Wie schon sehr oft in diesem Forum zu lesen, hast du wolle extreme Probleme damit irgendwie passende Vergleiche zu finden.

Oder anders gesagt, ich zitiere mich selbst mal:
Alchemist hat folgendes geschrieben:

Wenn man denkt, frau oder man hätten zu einem Thema schon alles Dumme gehört, kommt wolle daher und unterbietet noch einmal.
Starke Leistung! bravo
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MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2023
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#2300138) Verfasst am: 19.09.2023, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Wenn ihr das anspringen so unangenehm war, warum umklammert sie ihn dann während des Sprunges und tätschelt ihn nach der Umarmung und nach dem Kuss gleich zwei mal?

Weil die mitten in der Siegerehrung vor großem Fernsehpublikum waren und Menschen in unerwarteten Situationen auch mal einfach perplex sind? Weil Menschen keine programmierten Maschinen sind? Weil man hinterher immer klüger ist? Weil das Anspringen in der ganzen Sache noch das geringste Problem ist? Muß man Dir sowas wirklich erklären? P.S.: Ich hätte es auch schöner gefunden, wenn sie sich direkt nach dem Kuss in sein Gesicht erbrochen hätte.

wolle hat folgendes geschrieben:
Der Sprung gleicht aber genau dem Sprung der Mutter, die ihren Sohn anspringt, nachdem er das Spiel gewonnen hat.

Du kannst den Unterschied zwischen einer Mutter-Sohn-Beziehung und einer Männlicher-Vorgesetzter/Weibliche-Untergebene-Beziehung weiterhin ignorieren, wirkst dadurch allerdings nicht glaubwürdiger. noc
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Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2300279) Verfasst am: 25.09.2023, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Das sind nämlich gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht. zwinkern

Nein, das war nicht der entscheidende Unterschied im Kontext. Nächster Versuch.

Lachen
Bei meinem sonst sehr sparsamen Umgang mit smileys könnte es aber auch sein, dass das nicht so ganz ernst gemeint war.

Irgendwie habt Ihr doch doch so ein bisschen die Angewohnheit, jeden, der nicht in allen Chören inbrünstig mitsingt oder gar mal etwas anderes intoniert, gleich für unmoralisch und auch dumm zu halten.

Dämliche Ablenkungen sind nun mal in erster Linie Ablenkungen und dämlich. Und im vorliegenden Fall zeigen sie, dass du lieber irgendeinen Müll schreibst, als beim Thema zu bleiben.
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RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25914
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2300295) Verfasst am: 25.09.2023, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Das sind nämlich gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht. zwinkern

Nein, das war nicht der entscheidende Unterschied im Kontext. Nächster Versuch.

Lachen
Bei meinem sonst sehr sparsamen Umgang mit smileys könnte es aber auch sein, dass das nicht so ganz ernst gemeint war.

Irgendwie habt Ihr doch doch so ein bisschen die Angewohnheit, jeden, der nicht in allen Chören inbrünstig mitsingt oder gar mal etwas anderes intoniert, gleich für unmoralisch und auch dumm zu halten.

Dämliche Ablenkungen sind nun mal in erster Linie Ablenkungen und dämlich. Und im vorliegenden Fall zeigen sie, dass du lieber irgendeinen Müll schreibst, als beim Thema zu bleiben.

Ja, Du warst mir auch schon mal sympathischer und ich hab damals mehr Inhalt in Deinen Post gefunden.
Ist aber schon ziemlich lange her.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2300307) Verfasst am: 26.09.2023, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Das sind nämlich gläubige Christen, die machen solche Sauereinen nicht. zwinkern

Nein, das war nicht der entscheidende Unterschied im Kontext. Nächster Versuch.

Lachen
Bei meinem sonst sehr sparsamen Umgang mit smileys könnte es aber auch sein, dass das nicht so ganz ernst gemeint war.

Irgendwie habt Ihr doch doch so ein bisschen die Angewohnheit, jeden, der nicht in allen Chören inbrünstig mitsingt oder gar mal etwas anderes intoniert, gleich für unmoralisch und auch dumm zu halten.

Dämliche Ablenkungen sind nun mal in erster Linie Ablenkungen und dämlich. Und im vorliegenden Fall zeigen sie, dass du lieber irgendeinen Müll schreibst, als beim Thema zu bleiben.

Ja, Du warst mir auch schon mal sympathischer und ich hab damals mehr Inhalt in Deinen Post gefunden.
Ist aber schon ziemlich lange her.

Na sowas. Nur ändert das nichts daran, dass deine Ablenkungen offensichtlich bleiben. Aber whatever. Inzwischen hat ein Ermittlungsrichter mit den Zeugenbefragungen begonnen. Kannst dich da ja mal melden, um deine Analysen vorzutragen und Rubiales gegen die absurden Vorwürfe des politisch korrekten Mobs zu verteidigen. Smilie
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3912

Beitrag(#2300309) Verfasst am: 26.09.2023, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:

Inzwischen hat ein Ermittlungsrichter mit den Zeugenbefragungen begonnen. Kannst dich da ja mal melden, um deine Analysen vorzutragen und Rubiales gegen die absurden Vorwürfe des politisch korrekten Mobs zu verteidigen. Smilie


https://vorwaerts.de/artikel/kampf-gegen-sexismus-rubiales-ruecktritt-reicht schrieb:
Zitat:
...und dürfen nicht aufhören, bis niemand mehr auch nur auf den Gedanken kommen würde, jemanden ohne Einwilligung zu küssen.

Ich schlage schon mal ein Formular vor, amtlich beglaubigt zu unterschreiben, für Bekanntschaft und Verwandschaft:
Hiermit willige ich ein, von [Name] geküsst werden zu dürfen, und zwar an folgenden Körperstellen:
-Wange
- Mund
sonstige: ...

Ich bestätige hiermit, nicht an ansteckenden Krankheiten zu leiden
Erkältungsinfekt und Grippe
Magen-Darm-Infekt
Herpes
Zahnkrankheiten
Syphilis
Gonorrhö/ Tripper
Hepatitis B
COVID19
Mundsoor etc.)

Ich bestätige 24 Stunden vor dem Kuss keine allergene Nahrungsmittel konsumiert zu haben (Erdnüsse, Sesam, Erdbeere etc.)

Datum:
Unterschrift:
Amtliche Beglaubigung der Unterschrift:

Ich bestätige, dass ich diese Genehmigung verstanden habe und jederzeit widerrufen kann:
Datum:
Unterschrift:

Damit dürfte man juristisch einigermaßen abgesichert sein.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2300311) Verfasst am: 26.09.2023, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Inzwischen hat ein Ermittlungsrichter mit den Zeugenbefragungen begonnen. Kannst dich da ja mal melden, um deine Analysen vorzutragen und Rubiales gegen die absurden Vorwürfe des politisch korrekten Mobs zu verteidigen. Smilie


https://vorwaerts.de/artikel/kampf-gegen-sexismus-rubiales-ruecktritt-reicht schrieb:
Zitat:
...und dürfen nicht aufhören, bis niemand mehr auch nur auf den Gedanken kommen würde, jemanden ohne Einwilligung zu küssen.

Ich schlage schon mal ein Formular vor...

Du kannst gerne jeden beliebigen Schwachsinn vorschlagen. Schulterzucken


wolle hat folgendes geschrieben:
Ich bestätige, dass ich diese Genehmigung verstanden habe und jederzeit widerrufen kann:
Datum:
Unterschrift:

Damit dürfte man juristisch einigermaßen abgesichert sein.

Nö. Solange die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und dieser Widerruf an keine Form gebunden ist, ist die küssende Person keineswegs abgesichert.

Was allerdings recht gut hinsichtlich einer Absicherung funktionieren soll, ist folgender Trick, den Juristen hassen: Das Küssen einfach unterlassen.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44184

Beitrag(#2300315) Verfasst am: 26.09.2023, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss man eigentlich unbedingt Leute öffentlich abschlabbern, mit denen man nicht in einer Beziehung ist? Ich frag mich immer, wie man überhaupt auf die Idee kommt, sowas zu machen...
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Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2300343) Verfasst am: 27.09.2023, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Warum muss man eigentlich unbedingt Leute öffentlich abschlabbern, mit denen man nicht in einer Beziehung ist? Ich frag mich immer, wie man überhaupt auf die Idee kommt, sowas zu machen...

...oder gar ein Recht darauf zu haben...
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#2300361) Verfasst am: 27.09.2023, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Ich schlage schon mal ein Formular vor, amtlich beglaubigt zu unterschreiben, für Bekanntschaft und Verwandschaft:

Für Leute, die ...
a) echt nicht wissen, wie sie sonst herausfinden könnten, ob eine andere Person von ihnen geküsst werden will, oder wie sie einer anderen Person signalisieren könnten, dass sie mit Küssen einverstanden sind, und
b) dennoch auf keinen Fall darauf verzichten wollen, zu küssen oder geküsst zu werden,
... mag so ein Formular praktisch sein.

Ich bin nur nicht sicher, ob ich solche Leute wegen a) für bemitleidenswert oder wegen b) für abstoßend halten sollte.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2300367) Verfasst am: 28.09.2023, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Inzwischen hat ein Ermittlungsrichter mit den Zeugenbefragungen begonnen. Kannst dich da ja mal melden, um deine Analysen vorzutragen und Rubiales gegen die absurden Vorwürfe des politisch korrekten Mobs zu verteidigen. Smilie


https://vorwaerts.de/artikel/kampf-gegen-sexismus-rubiales-ruecktritt-reicht schrieb:
Zitat:
...und dürfen nicht aufhören, bis niemand mehr auch nur auf den Gedanken kommen würde, jemanden ohne Einwilligung zu küssen.

Ich schlage schon mal ein Formular vor...

Du kannst gerne jeden beliebigen Schwachsinn vorschlagen. Schulterzucken


ich habe keinen Zweifel, dass wolle das auch weiterhin tun wird
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3912

Beitrag(#2300412) Verfasst am: 30.09.2023, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Ich schlage schon mal ein Formular vor, amtlich beglaubigt zu unterschreiben, für Bekanntschaft und Verwandschaft:

Für Leute, die ...
a) echt nicht wissen, wie sie sonst herausfinden könnten, ob eine andere Person von ihnen geküsst werden will, oder wie sie einer anderen Person signalisieren könnten, dass sie mit Küssen einverstanden sind, und
b) dennoch auf keinen Fall darauf verzichten wollen, zu küssen oder geküsst zu werden,
... mag so ein Formular praktisch sein.

Ich bin nur nicht sicher, ob ich solche Leute wegen a) für bemitleidenswert oder wegen b) für abstoßend halten sollte.


https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-der-ehe-na-endlich-265187 schrieb:
Zitat:
Künftig werden alle erzwungenen „sexuellen Handlungen“, selbst wenn sie nicht mit einer Penetration verbunden sind, als Vergewaltigung bestraft: mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Also mindestens ein Jahr Knast für einen Kuss in der Ehe, wenn der nicht rechtlich abgesichert ist.

Da würde ich das mit dem Kuss-Vertrag schon mal in den Ehevertrag mit aufnehmen, bevor man seiner Frau ein Versöhnungs-Schmatzerl nach dem Streit in der Ehe aufdrückt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#2300418) Verfasst am: 30.09.2023, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Ich schlage schon mal ein Formular vor, amtlich beglaubigt zu unterschreiben, für Bekanntschaft und Verwandschaft:

Für Leute, die ...
a) echt nicht wissen, wie sie sonst herausfinden könnten, ob eine andere Person von ihnen geküsst werden will, oder wie sie einer anderen Person signalisieren könnten, dass sie mit Küssen einverstanden sind, und
b) dennoch auf keinen Fall darauf verzichten wollen, zu küssen oder geküsst zu werden,
... mag so ein Formular praktisch sein.

Ich bin nur nicht sicher, ob ich solche Leute wegen a) für bemitleidenswert oder wegen b) für abstoßend halten sollte.


https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-der-ehe-na-endlich-265187 schrieb:
Zitat:
Künftig werden alle erzwungenen „sexuellen Handlungen“, selbst wenn sie nicht mit einer Penetration verbunden sind, als Vergewaltigung bestraft: mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Also mindestens ein Jahr Knast für einen Kuss in der Ehe, wenn der nicht rechtlich abgesichert ist.

Da würde ich das mit dem Kuss-Vertrag schon mal in den Ehevertrag mit aufnehmen, bevor man seiner Frau ein Versöhnungs-Schmatzerl nach dem Streit in der Ehe aufdrückt.

Schaffst du's auch, den ganzen Artikel zu lesen und zu verstehen?
Oder gar den passenden Paragrafen selbst?

Da steht nämlich was von "gegen den erkennbaren Willen". Freilich, wer den nicht erkennen können will, bekommt dann Probleme. Und mit Recht.
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 2972

Beitrag(#2300520) Verfasst am: 04.10.2023, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Da steht nämlich was von "gegen den erkennbaren Willen". Freilich, wer den nicht erkennen können will, bekommt dann Probleme. Und mit Recht.

... womit Du wieder mal mit schlafwandlerischer Zielsicherheit meilenweit an der Einlassung der Wolle vorbeiargumentiert hättest. Die klar auf die gerichtliche Nachweisbarkeit des "erkennbaren Willens" (oder Unwillens) abhob.

Manfred Deix hat in diesem Werk:
https://www.ebay.de/itm/372090298323 (guckstdu S. 129)
bereits vorausschauend vorgeschlagen eine Ehe durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Ehezeugen begleiten zu lassen.
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Hup Holland Hup, Oranje winnt de cup (2022)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#2300523) Verfasst am: 04.10.2023, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Da steht nämlich was von "gegen den erkennbaren Willen". Freilich, wer den nicht erkennen können will, bekommt dann Probleme. Und mit Recht.

... womit Du wieder mal mit schlafwandlerischer Zielsicherheit meilenweit an der Einlassung der Wolle vorbeiargumentiert hättest. Die klar auf die gerichtliche Nachweisbarkeit des "erkennbaren Willens" (oder Unwillens) abhob.

Wenn wolle darauf abgehoben haben sollte, dann hat damit er am Thema vorbeigeschrieben. Dass der Nachweis einer Vergewaltigung oft schwierig ist, ist nämlich zwar richtig, bleibt aber - da die Schuld nachgewiesen werden muss und nicht die Unschuld - das Problem des Opfers und wirkt sich zugunsten des Angeklagten aus.

Ich bhabe aber meine Zweifel, ob es ihm darum ging, denn hier ...
wolle hat folgendes geschrieben:
https://vorwaerts.de/artikel/kampf-gegen-sexismus-rubiales-ruecktritt-reicht schrieb:
Zitat:
...und dürfen nicht aufhören, bis niemand mehr auch nur auf den Gedanken kommen würde, jemanden ohne Einwilligung zu küssen.

Ich schlage schon mal ein Formular vor, amtlich beglaubigt zu unterschreiben, für Bekanntschaft und Verwandschaft:

... hat er nicht auf ein Problem mit dem Nachweis reagiert, sondern auf die Forderung der Einwilligung an sich. Da finde ich es jetzt naheliegend, erst einmal davon auszugehen, dass es ihm auch genau darum ging.

Wie so häufig, ist aber unklar, ob er überhaupt selbst weiß, worum es ihm ging. Der Emma-Artikel, den er zitierte, ist nämlich 26 Jahre alt, und damals ging es noch überhaupt nicht um eine Handlung "gegen den erkennbaren Willen" des Opfers (wie bei der Änderung 2016), sondern um eine völlig andere Änderung des Vergewaltigungsparagrafen.

Aber viellleicht fragen wir ihn am besten selbst. Also, wolle: Warum hältst du so ein Formular für nützlich? Falls du es ironisch meinst: Was willst du damit sagen?
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3912

Beitrag(#2300546) Verfasst am: 06.10.2023, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Aber viellleicht fragen wir ihn am besten selbst. Also, wolle: Warum hältst du so ein Formular für nützlich? Falls du es ironisch meinst: Was willst du damit sagen?


Ich will damit sagen, dass beispielsweise im Fall Hermoso vs. Rubiales der Unwille von Hermoso vor dem Kuss keineswegs sichtbar war.
Trotzdem würde dieser nach deutschem Recht zu mindestens einem Jahr Haft führen.
Deshalb kann man sich nur schriftlich absichern mit den genannten beglaubigten Formular.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#2300550) Verfasst am: 06.10.2023, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Aber viellleicht fragen wir ihn am besten selbst. Also, wolle: Warum hältst du so ein Formular für nützlich? Falls du es ironisch meinst: Was willst du damit sagen?

Ich will damit sagen, dass beispielsweise im Fall Hermoso vs. Rubiales der Unwille von Hermoso vor dem Kuss keineswegs sichtbar war.

Es muss auch nicht der Unwille sichtbar sein, damit der andere etwas nicht tut, sondern es sollte - jedenfalls für Leute, die es für eine gute Idee halten, dass das Gegenüber mit solchen Handlungen einverstanden ist - der Wille bzw. die Zustimmung sichtbar/sicher sein, damit der andere etwas tun kann.
wolle hat folgendes geschrieben:
Trotzdem würde dieser nach deutschem Recht zu mindestens einem Jahr Haft führen.

Nein, würde es nicht. Erstens wäre es wahrscheinlich überhaupt nicht strafbar, weil das deutschhe Recht in diesem Punkt nur dem Grundsatz "Nein heißt nein" und nicht "Nur ja heißt ja" folgt (und schon das ist ja ein gewaltiger Fortschritt). Zweitens stimmt das Strafmaß nicht, die Mindeststrafe liegt bei einem halben Jahr.

Wolle, wenn du die Wahl hast, für eine Rechtsfrage deine Interpretation eines Satzes aus einem 26 Jahre alten Artikel einer politischen Zeitschrift zu nehmen oder einfach in den aktuellen Paragrafen zu gucken - warum nimmst du dann zielsicher das erstere? Vor allem, nachdem bereits darauf hingewiesen wurde, dass der Artikel so alt ist und die Rechtslage sich seitdem noch mal geändert hat?
:seufz:
wolle hat folgendes geschrieben:
Deshalb kann man sich nur schriftlich absichern mit den genannten beglaubigten Formular.

Nein, man kann sich auch auf andere Arten absichern ("können" im Sinne von: Es gibt die Möglichkeit). Wenn man kann. Wenn man das nicht kann, ist das traurig ("können" im Sinne von: Man hat die Fähigkeit).
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wolle
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Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3912

Beitrag(#2300587) Verfasst am: 07.10.2023, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Aber viellleicht fragen wir ihn am besten selbst. Also, wolle: Warum hältst du so ein Formular für nützlich? Falls du es ironisch meinst: Was willst du damit sagen?

Ich will damit sagen, dass beispielsweise im Fall Hermoso vs. Rubiales der Unwille von Hermoso vor dem Kuss keineswegs sichtbar war.

Es muss auch nicht der Unwille sichtbar sein, damit der andere etwas nicht tut, sondern es sollte - jedenfalls für Leute, die es für eine gute Idee halten, dass das Gegenüber mit solchen Handlungen einverstanden ist - der Wille bzw. die Zustimmung sichtbar/sicher sein, damit der andere etwas tun kann.
wolle hat folgendes geschrieben:
Trotzdem würde dieser nach deutschem Recht zu mindestens einem Jahr Haft führen.

Nein, würde es nicht. Erstens wäre es wahrscheinlich überhaupt nicht strafbar, weil das deutschhe Recht in diesem Punkt nur dem Grundsatz "Nein heißt nein" und nicht "Nur ja heißt ja" folgt (und schon das ist ja ein gewaltiger Fortschritt). Zweitens stimmt das Strafmaß nicht, die Mindeststrafe liegt bei einem halben Jahr.

Wolle, wenn du die Wahl hast, für eine Rechtsfrage deine Interpretation eines Satzes aus einem 26 Jahre alten Artikel einer politischen Zeitschrift zu nehmen oder einfach in den aktuellen Paragrafen zu gucken - warum nimmst du dann zielsicher das erstere? Vor allem, nachdem bereits darauf hingewiesen wurde, dass der Artikel so alt ist und die Rechtslage sich seitdem noch mal geändert hat?
:seufz:
wolle hat folgendes geschrieben:
Deshalb kann man sich nur schriftlich absichern mit den genannten beglaubigten Formular.

Nein, man kann sich auch auf andere Arten absichern ("können" im Sinne von: Es gibt die Möglichkeit). Wenn man kann. Wenn man das nicht kann, ist das traurig ("können" im Sinne von: Man hat die Fähigkeit).

Nach deutschem Recht reicht es für 6 Monate Haft aus, wenn der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, was im Fall des Kusses von Rubiales an Hermoso gegeben scheint.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Dann ist aber auch die Karriere ruiniert.

In Deutschland reicht der erfüllte Tatbestand für bis zu 5 Jahren Haft, in Spanien für bis zu 15 Jahren.
Außerdem muss in Spanien explizit die Zustimmung ausgedrückt worden sein.
https://taz.de/Sexualstrafrecht-in-Spanien/!5855527/ schrieb:
Zitat:
„Eine Einwilligung liegt nur dann vor, wenn sie frei zum Ausdruck gebracht wurde, durch Handlungen, die angesichts der Umstände des Falls den Willen der Person eindeutig zum Ausdruck bringen“, heißt es im neuen „Gesetz der Garantie der sexuellen Freiheit“, das von Presse und Volksmund „Nur Ja ist Ja – Gesetz“ getauft wurde.

Wenn der Sex nun in einem Hotelzimmer erfolgt, und eine Frau einen Mann beispielsweise mit 15 Jahren Haft erpressen möchte, der Mann jedoch keine amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung vorzeigen kann, ist der Mann plötzlich das Opfer, mit der dreifachen Haftstrafe im Vergleich zu Totschlag in Deutschland belegt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html schrieb:
Zitat:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Da fällt mir auch keine andere Art ein, sich rechtssicher gegen eine solche Erpressung zu wehren, als die oben genannte amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung.

https://taz.de/Sexualstrafrecht-in-Spanien/!5855527/ schrieb:
Zitat:
Die Vox-Abgeordnete Carla Toscano erklärte, es sei „für einen Mann unmöglich, die Zustimmung zu beweisen.“ „Das Justizsystem ist gezwungen, Frauen ohne Beweise zu glauben“, fügt sie hinzu. Das sei eine „Waffe, um sich zu rächen“.


Das spanische Recht ist mithin eine perfekte Honigfalle, um betrunkene oder leichtsinnige Touristen zu erpressen.
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http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#2300589) Verfasst am: 07.10.2023, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Nach deutschem Recht reicht es für 6 Monate Haft aus, wenn der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, was im Fall des Kusses von Rubiales an Hermoso gegeben scheint.

Dann sollte man für sexuelle Handlungen vielleicht kein Überraschungsmoment ausnutzen. Das ist eigentlich nicht so schwer.

wolle hat folgendes geschrieben:
Siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Dann ist aber auch die Karriere ruiniert.

Wie gesagt: Das kann man leicht vermeiden. Einfach nicht sexuell belästigen.

wolle hat folgendes geschrieben:
Zitat:
„Eine Einwilligung liegt nur dann vor, wenn sie frei zum Ausdruck gebracht wurde, durch Handlungen, die angesichts der Umstände des Falls den Willen der Person eindeutig zum Ausdruck bringen“, heißt es im neuen „Gesetz der Garantie der sexuellen Freiheit“, das von Presse und Volksmund „Nur Ja ist Ja – Gesetz“ getauft wurde.

Wenn der Sex nun in einem Hotelzimmer erfolgt, und eine Frau einen Mann beispielsweise mit 15 Jahren Haft erpressen möchte, der Mann jedoch keine amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung vorzeigen kann, ist der Mann plötzlich das Opfer, mit der dreifachen Haftstrafe im Vergleich zu Totschlag in Deutschland belegt.

Du hast es doch gerade selbst zitiert. Wo steht da etwas von schriftlicher Zustimmung? Nach diesem Zitat ist nicht einmal verbale Zustimmung nötig, sondern Handlungen reichen aus. Sprich: Wenn die andere Person aktiv mitmacht, ist die Sache klar.
Probleme haben mit dieser Vorschrift also nur Leute, die es beim Sex nicht weiter problematisch finden, wenn die andere Person alles nur passiv über sich ergehen lässt. Aber auch das nur in Spanien, nicht in Deutschland.

wolle hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir auch keine andere Art ein, sich rechtssicher gegen eine solche Erpressung zu wehren, als die oben genannte amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung.

Wie gesagt: Wenn dir nichts anderes einfällt, woran man "angesichts der Umstände des Falls den Willen der Person eindeutig" erkennen könnte, ist das vor allem traurig, es hat aber mit der spanischen Gesetzeslage nichts zu tun.

wolle hat folgendes geschrieben:
https://taz.de/Sexualstrafrecht-in-Spanien/!5855527/ schrieb:
Zitat:
Die Vox-Abgeordnete Carla Toscano erklärte, es sei „für einen Mann unmöglich, die Zustimmung zu beweisen.“ „Das Justizsystem ist gezwungen, Frauen ohne Beweise zu glauben“, fügt sie hinzu. Das sei eine „Waffe, um sich zu rächen“.

Das spanische Recht ist mithin eine perfekte Honigfalle, um betrunkene oder leichtsinnige Touristen zu erpressen.

Ja nun, dieses Zitat beweist nur eins, nämlich dass Abgeordnete faschistischer Parteien gelegentlich lügen und/oder nicht wissen, wie ein Rechtsstaat funktioniert. Auch unter diesem spanischen Gesetz muss die Straftat bewiesen werden (also die sexuelle Handlung ohne Zustimmung), nicht die Unschuld (also die Zustimmung).
Es hat sich also geändert, was als Vergewaltigung zählt - die Schwierigkeit, eine Vergewaltigung zu beweisen, bleibt aber.
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wolle
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Beitrag(#2300590) Verfasst am: 08.10.2023, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Es hat sich also geändert, was als Vergewaltigung zählt - die Schwierigkeit, eine Vergewaltigung zu beweisen, bleibt aber.

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.
Sollte ein Gericht dahingehend urteilen, wären spontane Küsse in Zukunft ausgeschlossen, wohl auch über Spanien hinaus.

Eine "Vergewaltigung" zu beweisen, ist in Spanien keine Schwierigkeit mehr.
Eine Frau braucht nur ein Kleidungsstück mit dem Sperma des Mannes vorzuweisen, und der Mann ist geliefert, wenn er nicht einen Beweis vorbringen kann, dass der Sex einvernehmlich war.
Sex ohne vorherigen detaillierten schriftlichen Vertrag ist demnach für den Mann in Spanien potenziell fatal.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#2300591) Verfasst am: 08.10.2023, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Es hat sich also geändert, was als Vergewaltigung zählt - die Schwierigkeit, eine Vergewaltigung zu beweisen, bleibt aber.

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.
Sollte ein Gericht dahingehend urteilen, wären spontane Küsse in Zukunft ausgeschlossen, wohl auch über Spanien hinaus.

Eine "Vergewaltigung" zu beweisen, ist in Spanien keine Schwierigkeit mehr.
Eine Frau braucht nur ein Kleidungsstück mit dem Sperma des Mannes vorzuweisen, und der Mann ist geliefert, wenn er nicht einen Beweis vorbringen kann, dass der Sex einvernehmlich war.
Sex ohne vorherigen detaillierten schriftlichen Vertrag ist demnach für den Mann in Spanien potenziell fatal.

Du lügst ja.

Da du deine Behauptungen stumpf wiederholst, ohne auf Richtigstellungen bezüglich der Rechtslage und Gegenargumente irgendwie einzugehen, kann ich das jetzt nicht mehr anders sagen. Aus dem gleichen Grund gehe ich auch nicht noch einmal en detail auf deine Behauptungen ein.
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VanHanegem
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Beitrag(#2300600) Verfasst am: 08.10.2023, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.

Und ich hab immer gedacht, in Spanien MUSS der Mann eine Frau zur Begrüßung küssen, oder war das nur Südamerika?
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wolle
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Beitrag(#2300602) Verfasst am: 08.10.2023, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.

Und ich hab immer gedacht, in Spanien MUSS der Mann eine Frau zur Begrüßung küssen, oder war das nur Südamerika?

Das ist eher Tradition, die in Gefahr ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuss#Verehrung schrieb:
Zitat:
Auch den Kuss aus Gründen der Ehrerbietung gibt es. Beispiele sind der Handkuss, wobei sich der Mann vor der Dame zum Handkuss respektvoll verneigt oder niederkniet.

https://www.spiegel.de/sport/fussball/fall-rubiales-justiz-ermittelt-gegen-spaniens-weltmeister-trainer-jorge-vilda-a-7722a6c9-7a50-4fb0-9c4a-3c69731734f0 schrieb für den Fall der Anklage:
Zitat:
Rubiales droht in diesem Fall laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.


Sozusagen fast ein öffentlicher Totschlag-Kuss.
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vrolijke
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Beitrag(#2300603) Verfasst am: 08.10.2023, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.

Und ich hab immer gedacht, in Spanien MUSS der Mann eine Frau zur Begrüßung küssen, oder war das nur Südamerika?

Das ist eher Tradition, die in Gefahr ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuss#Verehrung schrieb:
Zitat:
Auch den Kuss aus Gründen der Ehrerbietung gibt es. Beispiele sind der Handkuss, wobei sich der Mann vor der Dame zum Handkuss respektvoll verneigt oder niederkniet.

https://www.spiegel.de/sport/fussball/fall-rubiales-justiz-ermittelt-gegen-spaniens-weltmeister-trainer-jorge-vilda-a-7722a6c9-7a50-4fb0-9c4a-3c69731734f0 schrieb für den Fall der Anklage:
Zitat:
Rubiales droht in diesem Fall laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.


Sozusagen fast ein öffentlicher Totschlag-Kuss.


Und was hat dieses ganze Gesäusel nun was genau zu tun mit einem Kuss auf den Mund? Am Kopf kratzen
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hat Spaß



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Beitrag(#2300604) Verfasst am: 08.10.2023, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Das ist eher Tradition, die in Gefahr ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuss#Verehrung schrieb:
Zitat:
Auch den Kuss aus Gründen der Ehrerbietung gibt es. Beispiele sind der Handkuss, wobei sich der Mann vor der Dame zum Handkuss respektvoll verneigt oder niederkniet.

1. Wir reden hier nicht von einem Handkuss. Das hast du mitgekriegt, oder?
2. Fall es Teil der Tradition wäre (was ich nicht glaube), Leute ohne ihre Zustimmung zu küssen, wäre es doch gut, wenn dieser Teil der Tradition in Gefahr wäre. Oder nicht?

wolle hat folgendes geschrieben:
https://www.spiegel.de/sport/fussball/fall-rubiales-justiz-ermittelt-gegen-spaniens-weltmeister-trainer-jorge-vilda-a-7722a6c9-7a50-4fb0-9c4a-3c69731734f0 schrieb für den Fall der Anklage:
Zitat:
Rubiales droht in diesem Fall laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

Sozusagen fast ein öffentlicher Totschlag-Kuss.

Nun ja, so sehr "Experte" bin ich auch, dass ich ins spanische Strafgesetzbuch schauen und mir den passenden Abschnitt übersetzen lassen kann. Dann sehe ich: Diese 4 Jahre sind die vorgesehene Höchststrafe für eine "sexuelle Aggression", die weder eine Vergewaltigung ist noch mit strafverschärfenden Bedingungen verbunden ist. Da es nun aber recht eindeutig deutlich schlimmere "sexuelle Aggressionen" gäbe als einen ungewollten Kuss, ist es wohl beliebig unwahrscheinlich, dass ein Gericht die Höchststrafe verhängen würde.

Genauso sinnvoll wäre es, wenn man sagen würde: "In Deutschland drohen für das Klauen eines Schokoriegels fünf Jahre Haft." Ja, diese fünf Jahre drohen ganz theoretisch, weil das nun mal die Höchststrafe für Diebstahl ist. Dass ein Richter diese Höchststrafe beim Diebstahl eines Schokoriegels verhängt, ist trotzdem quasi ausgeschlossen.

Was diese nur theoretisch mögliche Höchststrafe von vier Jahren nun mit Totschlag zu tun haben soll, bei dem die Mindeststrafe nach deutschem Recht fünf Jahre ist, wäre noch erklärungsbedürftig.
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wolle
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Beitrag(#2300609) Verfasst am: 09.10.2023, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Neuerdings zählt anscheinend ein anerkennender Kuss anlässlich einer gewonnenen Weltmeisterschaft als Vergewaltigung.

Und ich hab immer gedacht, in Spanien MUSS der Mann eine Frau zur Begrüßung küssen, oder war das nur Südamerika?

Das ist eher Tradition, die in Gefahr ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuss#Verehrung schrieb:
Zitat:
Auch den Kuss aus Gründen der Ehrerbietung gibt es. Beispiele sind der Handkuss, wobei sich der Mann vor der Dame zum Handkuss respektvoll verneigt oder niederkniet.

https://www.spiegel.de/sport/fussball/fall-rubiales-justiz-ermittelt-gegen-spaniens-weltmeister-trainer-jorge-vilda-a-7722a6c9-7a50-4fb0-9c4a-3c69731734f0 schrieb für den Fall der Anklage:
Zitat:
Rubiales droht in diesem Fall laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.


Sozusagen fast ein öffentlicher Totschlag-Kuss.


Und was hat dieses ganze Gesäusel nun was genau zu tun mit einem Kuss auf den Mund? Am Kopf kratzen

Im Gesetz ist nicht festgelegt, wo ein Kuss aufgesetzt wird, um als sexuelle Aggression zu gelten.
Der Interpretations-Spielraum schafft hier eine Rechts-Unsicherheit, zumal in Spanien die Zustimmung des "Opfers" vom "Täter" nachgewiesen werden muss.

Das "Opfer" bestimmt im Zweifelsfall die Interpretation nach eigenem Gusto.
In den wenigsten Fällen wird eine Kamera oder ein unbefangener Zeuge dabei sein.

In der Tradition gab es keine solche Problematik, es gab bisher keine Beschwerden.
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Beitrag(#2300610) Verfasst am: 09.10.2023, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Das "Opfer" bestimmt im Zweifelsfall die Interpretation nach eigenem Gusto.

...Die für eine Verurteilung relevante "Interpretation" bestimmt natürlich nicht das Opfer, sondern die Richter. Und man kann dir unterstellen, dass du das auch ganz genau weißt. Ich schließe mich da tillich an: Hör endlich auf zu lügen.

wolle hat folgendes geschrieben:
In der Tradition gab es keine solche Problematik, es gab bisher keine Beschwerden.

Na da fragt man sich doch, wo die plötzlich alle herkommen. Mit den Augen rollen
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